Consulting

Unternehmensberatung und Counceling für den Pflege- und Sozialbereich

Berufsgrundsätze für UnternehmensberaterInnen

Allgemein gültige Grundsätze und Standesregeln für Unternehmensberater-Innen sind vom Fachverband für Unternehmensberater 2006 erstellt worden. Wir halten uns an diese Grundsätze und fühlen uns diesen verpflichtet:

Sorgfaltspflicht

Der Unternehmensberater übt seinen Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus.

 

Fachliche Kompetenz

Der Unternehmensberater deklariert gegenüber dem Auftraggeber jene Beratungsbereiche, für die er ausreichend fachlich kompetent ist, genau und übernimmt nur solche Aufträge, für deren Bearbeitung er, seine Mitarbeiter und/oder Kooperationspartner die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen können. Er übt seinen Beruf mit der zu Gebote stehenden Gewissenhaftigkeit aus. Er bietet nur Lösungen an, die dem Stand der Wissenschaft, der aktuellen Branchenentwicklung und den Bedürfnissen der Kunden in bester Weise gerecht werden. Er unternimmt alle Anstrengungen, seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden ständig zu verbessern und die Vorteile dieser Verbesserung seinen Klienten uneingeschränkt zugänglich zu machen.

 

Unabhängigkeit

Der Unternehmensberater hat bei seiner Berufsausübung seine persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wahren. Er darf keine Bindungen – welcher Art auch immer – eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten oder geeignet sind, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen.

 

Eigenverantwortlichkeit

Unternehmensberater haben ihre beruflichen Tätigkeiten in eigener Verantwortung zu bestimmen. Die Eigenverantwortlichkeit verlangt vom Unternehmensberater, dass er sich persönlich ein Urteil bildet und seine Entscheidungen danach ausrichtet.

 

Seriosität

Unternehmensberater empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen erwarten dürfen, dass ihre Vorschläge und Empfehlungen genau definierte Vorteile für den Klienten bringen werden. Seriöse Unternehmensberater wirken neben der analytisch-gutachterlichen Tätigkeit und der Erarbeitung von Empfehlungen auch bei der Realisierung der Vorschläge und Maßnahmen mit. Die Zusammenarbeit mit den Klienten erfolgt dabei solange, bis dieser ohne Hilfe des Unternehmens-beraters die anstehenden Aufgaben selbst durchführen kann.

 

Integrität

Die Beziehungen eines Unternehmensberaters zu seinen Auftraggebern beruhen auf einem Vertrauensverhältnis. Die Annahme eines Auftrages ist daher in jenen Fällen ausgeschlossen, in denen dieses Vertrauensverhältnis nicht bestehen kann. Gleiches gilt für die Aufrechterhaltung eines Vertrags-verhältnisses.

Unternehmensberater behandeln alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihnen durch die Arbeit beim Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich;

insbesondere werden auftrags-bezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht. Klienten werden nur dann als Referenz angegeben, wenn diese dazu ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben; diese ist vorher einzuholen.

Der Unternehmensberater hat seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze anzuhalten; er verbürgt sich für deren Verhalten.

Unternehmensberater unterlassen jede Abwerbung von Mitarbeitern des Klienten. Sie verlangen von ihren Mitarbeitern und Angestellten, dass diese während der Dauer der Kundenbeziehungen keine Verhandlungen mit Klienten über eine Anstellung führen, damit Objektivität der Beratungstätigkeit gewahrt bleiben kann.

 

Lauterer Wettbewerb und Kooperation

Unternehmensberater erbringen grundsätzlich keine unentgeltlichen Leistungen. Sie achten das geistige Urheberrecht an Entwürfen, Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer – insbesondere von Kooperations-partnern – und verwenden solches Material nur unter Angabe der Quellen.

 

Honorare

Unternehmensberater berechnen Honorare, die in angemessenem Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Beratung stehen.

Das Honorar wird vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten vereinbart. Angebote werden ausschließlich so formuliert, dass der Klient sich ein inhaltlich vollständiges und umfassendes Bild von den zu erwartenden Leistungen sowie den dabei in Rechnung gestellten Honoraren machen kann.

 

Werbung

Unternehmensberater verpflichten sich zu seriösem Verhalten in der Werbung und Akquisition.

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