BellaVita KG

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Urlaubsvertretung / Auszeit für

pflegende Angehörige

 

Einen Angehörigen zu pflegen ist eine sehr schöne Aufgabe – die aber auch manchmal sehr herausfordernd sein kann. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es

bei einem Pflegefall in der Familie besonders wichtig ist, dass pflegende Angehörige gut auf sich und ihre Ressourcen achten, damit sie körperlich und seelisch gesund bleiben.

 

Haben Sie einen Urlaub geplant oder brauchen sie eine kurze Auszeit vom Pflegealltag? Es gibt die Möglichkeit, Zuwendungen und Unterstützungen für eine Pflege-auszeit zu beantragen. Wir beraten Sie dazu gerne.

Sollten Sie schon vorab Informationen dazu benötigen, bietet das Bundessozialamt ausführliche Informationen dazu. Wir haben diese für Sie unten angeführt.

 

Wenn Sie Ihre Angehörigen seit zumindest einem Jahr überwiegend selber pflegen, so gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich eine Auszeit von bis zu 4 Wochen pro

Jahr nehmen. Fördermöglichkeiten gibt es ab der Pflegestufe 3.

Bei einer nachweislich demenziell erkrankten Person erhalten Sie die Förderung schon ab der Pflegestufe 1.

Hierfür ist ein neurologisches bzw. fachärztliches Gutachten notwendig.

 

Wir beraten Sie gerne auch in dieser Angelegenheit und können Ihnen gegebenenfalls auch für diese Betreuungszeit eine geeignete Kurzzeitpflege anbieten.

 

Information für pflegende Angehörige –

Zuwendungs- und Unterstützungsmöglichkeiten:

Download

 

Zu den Richtlinien für eine Förderung dieses Modells verweisen wir Sie gerne auf die Homepageseite des Bundessozialamtes:

 

www.bundessozialamt.gv.at

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